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COVID-19

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COVID-19

Hilfreiche Links:

  • FAU: Corona - Info
  • RRZE: Homeoffice - Info
  • StudOn: ZOOM - Info

Betriebsschließung, Telearbeit, Online-Lehre

Umgang mit COVID-19 am Department Chemie und Pharmazie: Gebäudezugang, Homeoffice, Online-Lehre und Präsenzveranstaltungen (25.04.2022)

Auf dieser Webseite stellen wir aktuelle, departmentsbezogene Informationen für unsere Mitarbeitenden bereit.

Einige Informationen sind geschützt, Sie benötigen einen VPN-Zugang und Ihre Anmeldeinformationen.

VPN-Zugang einrichten

Einige FAU-Angehörige können den vom RRZE vorgeschlagenen VPN Client (Cisco) installieren und befindet sich dann im Netz der FAU: https://www.anleitungen.rrze.fau.de/internet-zugang/vpn/.

Im VPN-Netz können Sie auf unsere internen Webseiten zugreifen und auf den Fileserver des Departments zugreifen. Bei Problemen zum VPN Client wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum. Das RRZE stellt Ihnen unter der Kurzadresse www.rrze.fau.de/homeoffice Werkzeuge, Benutzungsanleitungen und Tipps zum digitalen Arbeiten zur Verfügung.

Videokonferenzen und Webinare

Die FAU hat ein Programm zur schnellen Unterstützung für alle Lehrenden der FAU aufgesetzt. Ein Antragsformular finden Sie ebenfalls auf schnell-digital.fau.de. Nutzen Sie dieses Angebot.

Um Ihnen einen schnellen Start bei der digitalen Umsetzung Ihrer Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, bietet das RRZE Ihnen ein ZOOM-Coaching an. Dabei zeigen Ihnen erfahrene Kolleg*Innen an der FAU die Grundfunktionen der Software live in einem ZOOM-Meeting. In einer 30-minütigen Videokonferenz können gleich die ersten Fragen geklärt werden, so dass Sie danach Ihre eigene Session starten können. Buchen Sie Ihren Termin: https://www.studon.fau.de/studon/goto.php?target=cat_2956482#ZoomCoaching.

Außerdem hat die FAU Lizenzen für Camtasia erworben, ein Tool, das die effektive und schnelle Erstellung von Lernvideos ermöglicht. Tutorials und Tipps finden Sie unter: https://www.studon.fau.de/studon/goto.php?target=cat_2968504.

Das Intitut für Lern-Innovation (ILI) und das RRZE empfehlen außerdem als Alternative entweder auf Jitsi oder auf Eyeson auszuweichen. Informationen finden Sie ebenfalls auf StudOn.

Allgemeine Hinweise

Allgemeine dienstrechtliche und lehrorganisatorische Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus werden von der zentralen Universitätsverwaltung bereitgestellt und dort aktualisiert. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, die die komplette Universität betreffen, schicken Sie diese bitte gleich an corona-informationen@fau.de und nur CC an die dcp@fau.de.

Homeoffice / Präsenzarbeit (Update 25.04.2022)

Auf Grund der aktualisierten SARS-Cov-2 Arbeitsschutzmaßnahmenverordnung, die Homeoffice als Basisschutzmaßnahme bei hohem Infektionsgeschehen vorsieht, sowie dem nach wie vor hohen Inzidenzzahlen wird das corona-bedingte Homeoffice fortgeführt bis 25. Mai 2022. Voraussetzung wie bisher: ordnungsgemäßer Dienstbetrieb ist gewährleistet, IT-Ausstattung steht zur Verfügung, Datenschutz ist gewährleistet.

Bitte stimmen Sie sich wie bereits in der Vergangenheit mit Ihrer vorgesetzten Person ab.

Ab dem 26. Mai 2022 gilt Folgendes:

Nichtwissenschaftliche Beschäftigte

Bis einschließlich 29. Juli 2022 gilt eine Genehmigung des Homeoffice im Umfang von bis zu 50 % der regulären Arbeitszeit gemäß der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen „Dienstvereinbarung zum Arbeiten im Homeoffice für das nichtwissenschaftliche Personal“ als erteilt. Voraussetzung für die fiktive Genehmigung ist, dass der Dienstbetrieb das Homeoffice zulässt, der Datenschutz sichergestellt ist und die entsprechende IT-Ausstattung zur Verfügung steht. Darüber hinaus soll im Laufe des März 2022 ein Antrag gemäß der o. g. Dienstvereinbarung zum Arbeiten im Homeoffice gestellt werden.

  • Informationen zur Dienstvereinbarung und die Formulare zur Beantragung von Homeoffice
Wissenschaftliche Beschäftigte

Stimmen Sie sich zum weiteren Arbeiten im Homeoffice bzw. für einen gleitenden Übergang von Homeoffice in die Präsenz nach ab dem 26. Mai 2022 mit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten ab. Die neue Dienstvereinbarung für das nichtwissenschaftliche Personal mit ihren Regelungen zu Voraussetzungen, Daten- und Arbeitsschutz sowie IT-Ausstattung kann dabei als Orientierung herangezogen werden.

Alle derzeit geltenden Regelungen, Hinweise und Informationen zum Thema Homeoffice / Präsenzarbeit finden Sie auf der allgemeinen FAU-Corona-Infoseite Rund um Forschen und Arbeiten.

  • Tipps: Wie arbeite ich am besten im Home-Office
  • Dienstleistungen und Anleitungen des Rechenzentrums
  • Aktuelle Maßnahmen und Hinweise des Rechenzentrums
  • Versicherungsschutz während der Telearbeit/Präsenzarbeit

2G/3G- Regelung (Stand: 08.04.2022)

Alle 3G/2G-Regelungen der FAU (auch bei der Teilnahme an Prüfungen) wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Maskenpflicht an der FAU (Stand: 08.04.2022)

Beachten Sie die Hinweise der FAU zu den Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht und Abstandsgebote:

  • Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Eine medizinische Schutzmaske („OP-Maske“) wird als Mindeststandard vorausgesetzt. Um den Eigenschutz zu erhöhen, empfehlen wir eine FFP2-Maske.
  • Auf Bewegungs- und Verkehrsflächen gilt die Maskenpflicht.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird und für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist.
  • In Lehr- und Praxisveranstaltungen müssen Studierende bis zum Platz eine Maske tragen (OP-Masken-Pflicht, Empfehlung FFP2). Am Platz und wenn der Abstand von 1,5 Metern gewahrt ist, darf die Maske abgenommen werden.
  • Vortragende sind von der Maskenpflicht befreit.

Einreisehinweise für Studierende und Beschäftigte aus Risikogebieten (Stand: 01.04.2022)

Bitte überprüfen Sie die aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen kurz vor Ihrer Abreise nach Deutschland, da diese stetig aktualisiert werden!

Bitte beachten: Aktuell als Hochinzidenz-, Virusvarianten – oder Risikogebiete eingestuft werden die folgenden Staaten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland bleiben aufgrund des Coronavirus schwer vorhersagbar. Die FAU sammelt entsprechende Informationen nicht gesondert, sondern verlässt sich auf die tagesaktuellen Mitteilungen der Bundesregierung. Es ist immer möglich, dass sich Regeln kurzfristig ändern, diese Änderungen betreffen einzelne Länder oder Regionen. Um zuverlässige Informationen zu den jeweils geltenden Einreiseregeln zu erhalten, empfehlen wir den regelmäßigen Besuch der unten aufgeführten Webseiten der deutschen Bundesregierung.

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/en/coronavirus/2317268

Gesundheitsministerium (auch zu Themen wie Corona-Tests vor Einreise, etc.): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/en/coronavirus/current-information-for-travellers.html

Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/EN/topics/civil-protection/coronavirus/travel-restrictions-border-control/travel-restriction-border-control-list.html

Eine praktische und aktuelle Zusammenfassung über alle Themen im Zusammenhang mit den Regeln zur Einreise in Bayern bietet die Webseite des Flughafens München: https://www.munich-airport.com/travelling-in-times-of-the-coronavirus-pandemic-8395611

Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt

Es kann sein, dass Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren müssen. Dieses finden Sie unter https://tools.rki.de/plztool/. Bitte geben Sie dort die Postleitzahl Ihrer Wohnadresse an.

Verhalten nach der Einreise

Bitte begeben Sie sich nach Ihrer Einreise unverzüglich und direkt in Ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft und isolieren Sie sich selbst. D.h. es ist nicht gestattet Besuch von anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, zu bekommen. Bitte begeben Sie sich nicht in Geschäfte oder Restaurants. Die öffentlichen Verkehrsmittel dürfen für den direkten Weg zur Unterkunft benutzt werden. Bitte beachten Sie außerdem die in Deutschland bestehende FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, der zu allen Personen eingehalten werden muss, außer den Personen des eigenen Haushalts.

Verhalten in Quarantäne

Bitte beachten Sie, dass Sie in der Quarantänezeit keine universitären Einrichtungen betreten dürfen. Für eine Organisation der Versorgung in der Quarantäne von mindestens 5 Tagen sind Sie selbst verantwortlich. Die FAU kann keine Versorgung in der Quarantänezeit gewährleisten.

Im Falle von Krankheitssymptomen oder Erkrankung

Im Falle entsprechender Symptome (wie z. B. Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen, Fieber, Schmerzen beim Atmen oder Geruchs- und Geschmacksstörungen), müssen Sie das zuständige Gesundheitsamt informieren und die Nummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdiensts anrufen. Die zuständigen Stellen sagen Ihnen dann was zu tun ist und können sie an ein Testzentrum oder einen Allgemeinarzt verweisen, falls nötig.

Verstöße gegen die Regeln bei Einreise aus Risikogebieten

Die Einhaltung der Quarantäne-Regeln kann von den zuständigen Stellen überprüft werden. Für einen Verstoß gegen die Regeln für die Einreise in Deutschland kann ein Bußgeld erhoben werden.

Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen der FAU

Erst nach erfolgter Quarantäne ist Zutritt zu den Gebäuden und Einrichtungen der FAU möglich.

Weitere Hinweise

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Im öffentlichen Nahverkehr und in vulnerablen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern muss noch eine FFP2-Maske getragen werden. Die Masken sollten, wenn möglich bereits vor Einreise nach Deutschland gekauft werden. In Deutschland sind FFP2-Maken in Apotheken und Drogerien wie dm, Rossmann oder Müller und im Internet erhältlich.

Telefonische Erreichbarkeit

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie telefonisch erreichbar sind. Tragen Sie bitte eine Nummer unter der das Referat für Internationale Angelegenheiten Sie erreichen kann, in unsere Onlineplattform Mobility Online ein. Sollte es nötig sein, muss Sie auch das Gesundheitsamt telefonisch erreichen können.

Empfehlung

Bringen Sie ausreichend Bargeld (in Euro) sowie eine Kreditkarte mit, um in der Quarantäne online Einkäufe oder Essenslieferung machen zu können. Die folgenden Supermärkte liefern Lebensmittel online: Edeka und Rewe. Hinweis: Für eine Organisation der Versorgung in der Quarantäne sind Sie selbst verantwortlich. Die FAU kann keine Versorgung in der Quarantänezeit gewährleisten.

Zusätzliche Information für Studierende im Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Quarantäne am Wohnplatz möglich ist. Dabei ist zwingend darauf zu achten, Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad nur alleine zu betreten und nach Benutzung alle Oberflächen, Türklinken und Lichtschalter usw. zu desinfizieren. Eine gemeinsame Nutzung mit anderen Bewohnern ist während der Quarantäne nicht möglich.

Sollten Sie an Sars-CoVid-2 erkranken, informieren Sie bitte umgehend den Heimleiter.

Im Studentenwerk werden Bettdecke und Bettwäsche nicht gestellt. Deshalb wird allen Mietern empfohlen einen Schlafsack und/oder Decke, Kissen und Bettwäsche mitzubringen.

Ein Termin für den Einzug muss ca. 2 Wochen vor Ankunft mit dem Hausmeister vereinbart werden. Bitte informieren Sie sich über geltende Regeln für den Einzug und beachten die Maskenpflicht und den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Einzug.

Bitte informieren Sie sich zudem auf der Corona-Infoseite der FAU https://www.fau.de/corona/

Weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus in Deutschland in verschiedenen Sprachen können unter – https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus abgerufen werden.

FAU-bezogene Regelungen

Aktuelle Meldungen
Informationen auf deutsch
Information in English
FAQ

FAQ zu Homeoffice, Online-Lehre am Department Chemie und Pharmazie

Das folgende FAQ enthält nur departmentsspezifische Themen, die nicht bereits von der zentralen Verwaltung geklärt sind.

Was bedeutet COVID-19 für DCP-Mitarbeitende in Labor/Büro?

Angesichts der COVID-19-Situation hat das Department Chemie und Pharmazie (DCP) für jeden Bereich eine verantwortliche Kontaktperson benannt, die für dringende Fragen bzgl. des Zugangs zu Laboren/Büros und entsprechend geltender Vorsichtsmaßnahmen zur Verfügung steht. Beschränken Sie bitte Ihre Anfragen – soweit möglich – auf die üblichen Betriebszeiten, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern dies.

Die Kontaktpersonen sind:

  • Anorganische Chemie: Christian Färber (christian.faerber@fau.de)
  • Organische Chemie: Michael Brettreich (michael.brettreich@fau.de)
  • Physikalische/Theoretische Chemie: Guido Sauer (guido.sauer@fau.de)
  • Pharmazeutische Chemie/Lebensmittelchemie: Harald Hübner (harald.huebner@fau.de)

Informieren Sie bitte auch Ihre internationalen Mitarbeitenden über die aktuelle Situation an der FAU und evtl. kurzfristige Änderungen der Vorgaben.

Unabhängig von den oben genannten Maßnahmen gilt nach wie vor die Vorgabe, dass vor allem Mitarbeitenden aus der Risikogruppe weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, soviel wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten. Für wissenschaftliche Diskussionen und den gruppeninternen Informationsaustausch nutzen Sie bitte alternative Wege der Kommunikation, z.B. per Telefon, E-Mail, ZOOM oder Skype. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie alle über VPN arbeiten können.

Betretungsvorgaben der FAU-Gebäude für schwangere Beschäftigte

Für schwangere Beschäftigte gelten aktuell abweichende Regeln zum Betreten der FAU-Gebäude, bitte informieren Sie sich auf der Webseite: https://www.fau.de/corona/arbeiten/#schutzbeduerftig-schwangere.

Bitte lassen Sie sich hierzu von den zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Arbeitssicherheit (zuv-sgas-mutterschutz@fau.de) oder des Familienservices beraten.

Nähere Informationen finden Sie hier:

  • www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-mutterschutz.php
  • www.verwaltung.zuv.fau.de/arbeitssicherheit/dokumentation-im-arbeitsschutz/gefaehrdungsbeurteilung/#collapse_2.
  • www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgang-mit-schutzbeduerftigen.html

Werdende Mütter sollten daher vorläufig in Home Office weiterarbeiten.

Können Arbeitstreffen und andere Veranstaltungen auch wieder in Präsenz stattfinden?

Alle Arten von regulären Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen sind – bis auf die FAU-interne Maskenplicht– ohne weitere Vorgaben/Einschränkungen möglich. Hygieneregelungen, wie z. B. Abstand halten, Lüften, etc. müssen in Eigenverantwortung der Veranstalter umgesetzt werden. Die Vorlage eines Hygienekonzeptes ist nicht mehr erforderlich. Die Veranstalter verpflichten sich im Rahmen des von ihnen bei Sonderveranstaltungen zu erstellenden Sicherheitskonzeptes, für die Einhaltung der verbliebenen Hygieneregelungen Sorge zu tragen. Bei Veranstaltungen, für die es keines Sicherheitskonzeptes bedarf, wird die Auflage als Voraussetzung in das Genehmigungsschreiben aufgenommen.

Wie wird die Lehre im Sommersemester 2022 angeboten?

Für die Lehre im Sommersemester 2022 gilt auf Grundlage der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 1. April 2022 und dem Beschluss der Universitätsleitung vom 2.2.2022 folgendes:

  • Präsenzlehre als Regelfall.
  • Auch im Falle von individuellen oder allgemeinen pandemiebedingten Einschränkungen (Quarantäne, Risikogruppen, Einreisebeschränkungen etc.) müssen alle Studiengänge (wenn auch nicht alle Lehrveranstaltungen) ordnungsgemäß studierbar sein.
  • Ergänzend zum Regelfall der Präsenzlehre können didaktisch hochwertige Online-Angebote durchgeführt werden, aber es besteht kein Anspruch auf ein digitales Lehrangebot.
  • Für alle Lehrangebote, speziell aber für online-Angebote gilt: Keine Lehre ohne Betreuung und Möglichkeit für Rückfragen, Interaktion, Betreuung und Erreichbarkeit der Lehrenden!
  • Auf ein reines Verlegen von Präsenz-Formaten auf synchrone videokonferenzbasierte Veranstaltungen über das gesamte Semester hinweg ohne weitere Interaktions- und Betreuungsangebote vor Ort (z.B. durch Blended-Learning-Angebote) ist zu verzichten. Die Präsenzlehre ist grundsätzlich diesem Fall vorzuziehen.

Was muss ich bei (Präsenz-)Prüfungen im Sommersemester 2022 beachten?

Die Raumreservierung ist ab dem Sommersemester 2022 mit dem jeweiligen Raumverantwortlichen rechtzeitig vorher abzuklären und es finden wieder die bisherigen, bereits vor Corona gültigen Verfahren Anwendung:

während der üblichen Öffnungszeiten der Gebäude innerhalb der Vorlesungszeit:
  • (Lehr)Veranstaltungen liegen wieder im Zuständigkeitsbereich des/der jeweiligen Lehrenden bzw. der durchführenden Einrichtung. Dies beinhaltet auch die Organisation der hierfür erforderlichen Schließmedien der genutzten Räume.
  • Für Sonderveranstaltungen ist ein entsprechender Raumüberlassungsantrag an das Referat G5 zu stellen. Dies kann selbstverständlich auch per E-Mail an zuv-g5-raumverwaltung@fau.de erfolgen.
außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Gebäude innerhalb der Vorlesungszeit sowie generell während der vorlesungsfreien Zeit:
  • Für alle Veranstaltungen ist ein entsprechender Raumüberlassungsantrag an das Referat G5 zu stellen. Dies kann selbstverständlich auch per E-Mail an zuv-g5-raumverwaltung@fau.de erfolgen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen, die über die Webseite des Prüfungsamtes regelmäßig aktualisiert werden.

COVID-19-Verdachts-/Erkrankungsfall im Labor-Praktikum - was tun?

Sollten Teilnehmende im Praktikum Symptome von COVID-19 aufweisen, hat das Department Chemie & Pharmazie eine allgemein gültige Verhaltensanweisung für alle Mitarbeitenden erarbeitet. Bitte beachten Sie diese.

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