Anerkennung der FAU als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach §11 ChemVerbotsV

(Bild: Uwe Niklas)
(Bild: Uwe Niklas)

Mit dem Anerkennungsbescheid der Regierung Oberfranken ist die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nunmehr berechtigt, Fortbildungs- bzw. Auffrischungskurse für die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) anzubieten.

An der FAU erlangen Studierende der Studiengänge Chemie, Molecular Science, Pharmazie und Lebensmittelchemie üblicherweise die Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. „Einführung in die Toxikologie“ und „Rechtskunde“). Der Erwerb der Sachkunde befähigt zum Einkauf von Gefahrstoffen für z. B. gewerbliche Zwecke.

Nach der Neufassung der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 muss diese Sachkunde jedoch alle drei bzw. sechs Jahre aufgefrischt werden.

Ab dem 07.02.2020 werden an der FAU unter der Federführung des Sachgebiets Arbeitssicherheit zukünftig regelmäßig Auffrischungskurse zur Aufrechterhaltung der Sachkunde angeboten (maximale Teilnehmerzahl jeweils 25 Personen).

Die Anmeldung für diese Kurse erfolgt per E-Mail (carlos.duecker-benfer@fau.de). Hierfür sind Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort sowie das Jahr des Erwerbs der Sachkunde zu nennen.

Kontakt:

Dr. Dücker-Benfer, Carlos

carlos.duecker-benfer@fau.de