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Schul-/Betriebspraktika

Hilfreiche Links:

  • Praktikumsamt LAG Mittelfranken
  • Lehr:werkstatt

Verpflichtende Praktika

Laut LPO I sind für das Gymnasiallehramtsstudium folgende vier Praktika vorgeschrieben:

Ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum (0 LP) ist als Gelegenheit zum „Schnuppern“ gedacht und kann vor oder während des Studiums auch an verschiedenen Schultypen abgeleistet werden kann (siehe auch „Vor dem Studium“)

Das achtwöchige Betriebspraktikum (0 LP) sollte in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abgeleistet werden und keinerlei pädagogische Arbeiten beinhalten. Das Praktikum kann auf mehrere Abschnitte von mindestens 2 Wochen Dauer aufgeteilt werden und sollte vor der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen abgeschlossen sein.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (5 LP) umfasst 150 -160 Stunden, wobei neben der Anwesenheit im Unterricht an der Schule auch die Vorbereitungszeit von Unterrichtsversuchen oder kleinere Korrekturarbeiten gezählt werden. Dieses Schulpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen in Erziehungswissenschaften und kann erst nach Ablegung des Orientierungspraktikums begonnen werden. Es muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren an einer Schule abgeleistet werden und soll den Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit geben, die Praxis des Lehrerberufs kennenzulernen und mithilfe einer betreuenden Lehrkraft erste Unterrichtserfahrung zu sammeln. Die Studierenden müssen sich selbst einen Praktikumsplatz suchen und diesen dem Praktikumsamt melden.

Anmeldeschluss beim zuständigen Praktikumsamt :
1. Juni für das Praktikum im 1. Schulhalbjahr und 1. Dezember für das Praktikum im 2. Schulhalbjahr.

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (5 LP) findet während eines Semesters einmal pro Woche in der ausgewählten Schule statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt. Das studienbegleitende Praktikum beinhaltet neben dem Kennenlernen fachspezifischer Arbeitsweisen auch selbst geplante Unterrichtsversuche in einem der beiden Unterrichtsfächer und wird daher erst ab dem 7. Semester empfohlen. Beachten Sie bitte, dass das Praktikum je nach Unterrichtsfach nur im Winter- oder nur im Sommersemester abgeleistet werden kann.

Anmeldeschluss beim zuständigen Praktikumsamt ist der 15. April. Die Anmeldung erfolgt online.

 

Anstelle des Orientierungspraktikums und des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums kann auch für die Dauer eines Schuljahres an der Lehr:werkstatt teilgenommen werden:

Es handelt sich um ein Tandempraktikum, bei dem den Lehramtsstudierenden ermöglicht wird, im festen Team mit einer betreuenden Fach-Lehrkraft über die Dauer eines gesamten Schuljahres aktiv und ohne Notendruck Erfahrung im Unterrichten zu sammeln. Die Teilnehmenden werden sowohl von der Schule als auch von der Universität betreut. Neben der Vorbereitung durch zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit besteht das Praktikum aus ein bis zwei Terminen pro Woche (nach Absprache), an denen der/die Studierende der zugeordneten Lehrkraft für schulische Aufgaben zur Verfügung steht und den Unterricht mitgestaltet.

Das Engagement in der Lehr:werkstatt wird Studierenden des Lehramts Gymnasium

  • als Orientierungspraktikum und pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum bescheinigt,
  • mit 5 LP im Modul Schulpädagogik II im Rahmen des PLUS-Programms angerechnet,
  • durch ein Zertifikat gewürdigt.

Genauere Informationen zu Anmeldung, Durchführung und Anerkennung der Lehr:werkstatt finden Sie auf der Webseite des ZfL.

Bei Fragen zur Organisation oder Anerkennung von Praktikumsleistungen im Allgemeinen (auch aus dem Ausland) wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Praktikumsamt in Nürnberg: Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Department Chemie und Pharmazie

Nikolaus-Fiebiger-Str. 10
91058 Erlangen
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