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Labor-Praktika Chemie

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Labor-Praktika Chemie

Im Labor

Im Rahmen des Lehramtsstudiums Chemie müssen einige Laborpraktika absolviert werden, bei denen es Wichtiges zu beachten gilt. Der Besuch der Sicherheitseinweisung vor Beginn der Praktika ist obligatorisch. Während der Praktika herrscht Anwesenheitspflicht.

Allgemein gibt es folgendes zu beachten:

Allgemeine Sicherheitsrichtlinien zum Verhalten im Labor

Es gelten die in chemischen Laboratorien üblichen Sicherheitsbestimmungen. Dies betrifft im Besonderen das Tragen von Schutzbrillen/-kitteln und gegebenenfalls Schutzhandschuhen, den (Nicht-)Verzehr von Speisen/Getränken und dem Rauchen. Die genauen Richtlinien liegen im Labor aus und sind als Handout zu erhalten. Vor jedem Versuch müssen sich die Praktikumsteilnehmenden mit den theoretischen Grundlagen der ablaufenden Reaktionen vertraut machen. Die Geräte und aufgebauten Apparaturen müssen vor den Versuchen auf Schadstellen überprüft werden.
Die Assistentinnen und Assistenten sind verpflichtet, sich hiervon zu überzeugen und gegebenenfalls Sanktionen, z. B. Praktikumsausschluss, zu ergreifen. Außerdem müssen die Praktikumsteilnehmenden die Risiken und Sicherheitsbestimmungen der zu verwendenden Chemikalien und, soweit bekannt, der Produkte kennen und diese in ihr Laborjournal eintragen.
Chemikalien und Glasgeräte sind so zu handhaben, dass keine Gefährdung der übrigen Praktikumsteilnehmerinnen und -teilnehmer und der Assistentinnen und Assistenten auftreten kann. Chemikalien, die giftige Dämpfe entwickeln, dürfen nur in einem Abzug gehandhabt werden.
Defekte Glasgeräte, z. B. solche mit Scharten an den Schliffen oder gesplitterte Glasstäbe, müssen umgehend repariert oder entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen werden geahndet und können zum tageweisen Ausschluss aus dem Praktikum führen.
Alle Arbeiten im Labor müssen in einem Laborjournal dokumentiert werden. Versuchsprotokolle beinhalten neben der Reaktionsgleichung auch den Reaktionsmechanismus. Reaktionsgleichung, Reaktionsmechanismus und Chemikalienbeschreibungen (H- und P-Sätze) müssen vor den Versuchen niedergeschrieben werden. Die eigentlichen Versuchsbeobachtungen dürfen (und können) nicht vorher geschrieben werden.

Nachdem immer wieder Fragen zur korrekten Form und Abfassung von Protokollheften aufkommen, wird im Folgenden kurz auf diese Problematik eingegangen.

Grundsätzlich gibt es immer wieder Unterschiede in den Formalien zwischen den einzelnen betreuenden Arbeitsgruppen und bezüglich des anzufertigenden Protokolls. Daher wird auf die Besprechungen zu den einzelnen Praktika verwiesen, die entsprechende Protokollform sollte dort erläutert werden.

Auf einigen Rechnern im CIP-Pool (C-Bau, Egerlandstr. 1-3) sind entsprechende Chemie-Zeichenprogramme installiert.

Die korrekte Zitierung der Literatur ist zu beachten, es werden die allgemeingültigen Abkürzungen für Zeitschriften erwartet (z.B. J. Am. Chem. Soc., J. Org. Chem., Angew. Chem. bzw. Angew. Chem., Int. Ed. und Chem. unserer Zeit).

Weitere Informationen zu den Praktika finden Sie ggfs. in Campo, in den Modulhandbüchern,  auf den Stundenplänen, auf StudOn oder fragen Sie die jeweiligen Praktikumsverantwortlichen.

Lehramt LA Chemie Real-, Grund- und Mittelschule:

Fachsemester Lehrveranstaltungen SWS / Art
2.+ 3. Sem. (SS/WS) Praktikum Analytische Chemie (LA GS/MS AN) –
für Lehramt Grund- und Mittelschule! Teil I + II
7 + 2 / PR + S
2. Sem. (SS) Praktikum Anorganische Chemie I (LAG AN 1) –
nur für Realschule!
7 + 4 / PR + S
3. Sem. (WS) Praktikum Anorganische Chemie II (LAG AN 2) –
nur für Realschule!
10 / PR
4. Sem. (SS) Organisch-chemisches Praktikum II mit Seminar (LA OC 3) 6 / PR + S
5. Sem. (WS) Physikalisch-chemisches Praktikum (LA PC 2) 5 / PR

Alle Studierende, die in den Bereichen der Anorganischen, Organischen oder Physikalischen Chemie ein Praktikum absolvieren, müssen für das entsprechende Semester eine Laborhaftpflichtversicherung abschließen. Bei Beginn eines Praktikums muss eine aktuell gültige Laborhaftpflichtversicherung vorliegen.

Unter folgendem Link können Sie online die Laborversicherung abschließen: http://www.laborversicherung.de
Diese Laborversicherung ist ein Semester gültig und zwar für alle Praktika im Studiengang Lehramt Chemie.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Department Chemie und Pharmazie

Nikolaus-Fiebiger-Str. 10
91058 Erlangen
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