StartseiteAnerkennung der FAU als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach §11 ChemVerbotsV
Mit dem Anerkennungsbescheid der Regierung Oberfranken ist die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nunmehr berechtigt, Fortbildungs- bzw. Auffrischungskurse für die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) anzubieten. An der FAU erlangen Studierende der Studiengänge Chemie, Molecular Science, Pharmazie und Lebensmittelchemie üblicherweise die Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. „Einführung in die […]Mit dem Anerkennungsbescheid der Regierung Oberfranken ist die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nunmehr berechtigt, Fortbildungs- bzw. Auffrischungskurse für die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) anzubieten. An der FAU erlangen Studierende der Studiengänge Chemie, Molecular Science, Pharmazie und Lebensmittelchemie üblicherweise die Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. „Einführung in die […]